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Facharzt für Allgemeinmedizin

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Fachärztin für Innere Medizin

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Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin

In WB zur Fachärztin für Allgemeinmedizin

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Homöopathie

Die Homöopathie wurde von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 - 1843) begründet. Der zentrale Therapieansatz lautet: "Similia similibus curentur"; zu deutsch: Ähnliches mit Ähnlichem heilen. Konkret bedeutet das, dass ein Arzneimittel, das beim Gesunden bestimmte Reaktionen hervorrufen kann, dieselben Symptome beim Kranken heilen kann. Es werden also spezifische Arzneireize in Form der homöopathischen Arzneimittelgabe gesetzt, auf die der Organismus reagieren muss. So werden die individuell gestörten Selbstheilungskräfte des Kranken zur Heilung angeregt.

Die Arneimittel werden aus in der Natur vorkommenden Substanzen (mineralisch, pflanzlich, tierisch) gewonnen und potenziert. "Potenzieren" nennt man das Verfahren, bei dem die Ausgangssubstanzen mit einem unarzneilichen Trägerstoff (Alkohol, Kochsalzlösung, Milchzucker) abwechselnd verdünnt (weniger giftig gemacht) und intensiv verschüttelt oder verrieben (intensiver gemacht) werden. Die Potenz "D30" z.B. bedeutet, dass der Ausgangsstoff 30 mal im Verhältnis 1:10 (dezimal) verdünnt und dabei 30 mal intensiv verschüttelt oder verrieben wurde. Dabei wird das Medikament zum Informationsträger, um die natürlichen Regelkreise im Körper zu aktivieren. Es entfaltet seine Kraft, seine "Potenz"!

Procedere
Je nach Komplexität der Erkrankung ist eine kürzere oder ausführliche Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte) nötig, um das passende Arzneimittel zu finden. Eine klassische homöopathische Anamnese kann bis zu einer Stunde dauern und umfasst Fragen nach allen körperlichen Symptomen, Vorlieben, Abneigungen, seelischen Gestimmtheiten usw. Der Therapeut wertet diese Informationen aus und sucht das passende Mittel; oft ist auch eine Folge mehrerer Mittel nötig, um den Gesundungsprozess in Gang zu halten.

Erstattung der Kosten
Die gesetzlichen Kassen erstatten die Kosten für homöopathische Medikamente bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, bei Entwicklungsstörungen auch darüber hinaus. Für die Behandlung Erwachsener liegt derzeit eine laufend sich verändernde Arzneimittelliste vor, wo in einigen Fällen einzelne Mittel ebenfalls erstattet werden. In der Regel aber muss die homöopathische Therapie vom Patient selbst getragen werden.


MVZ Dillmannstraße Schuster
Fachärzte für Allgemeinmedizin
Baumgärtner-Schuster/Schuster
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70193 Stuttgart

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